Die Bauartzulassung ist ein behördliches Genehmigungsverfahren für eine definierte Gerätebauart oder ein standardisiertes System im Bereich Strahlenschutz. Sie richtet sich primär an Hersteller oder Inverkehrbringer.
Im Gegensatz zu Einzelzulassungen (siehe „Gutachten“) wird bei der Bauartzulassung eine definierte Konstruktion technisch bewertet und behördlich genehmigt. Nach erfolgreicher Zulassung können baugleiche Geräte unter den festgelegten Bedingungen ohne erneute umfassende Einzelprüfung in Verkehr gebracht oder betrieben werden.
Bei der Bauartzulassung wird nicht nur die Dosisleistung gemessen. Der technische Aufbau des Geräts wird vollständig dokumentiert. Dazu wird das Gerät zerlegt, und alle strahlenschutzrelevanten Schichten werden vermessen.
Voraussetzung ist, dass in einem Abstand von 10 cm von jeder berührbaren Oberfläche eine maximale Dosisleistung von 3 Mikrosievert pro Stunde nicht überschritten wird.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung des Gutachtens bzw. Prüfberichts
- Unterstützung im Bewilligungsverfahren
- Kommunikation mit dem zuständigen Bundesministerium