Radiation Services & Products

Strahlenschutz-Gutachten & Consulting

Die Seibersdorf Labor GmbH unterstützt Unternehmen, medizinische Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Hersteller in ganz Österreich mit unabhängigen Strahlenschutz-Gutachten, Bauartzulassungen und umfassender Strahlenschutzberatung.

jetzt anfragen

Strahlenschutz-Gutachten & Consulting in Österreich

Der Umgang mit ionisierender Strahlung ist technisch anspruchsvoll und rechtlich klar geregelt. Wer eine entsprechende Anlage plant, betreibt oder in Verkehr bringt, benötigt nicht nur fachliches Know-how, sondern auch belastbare Nachweise gegenüber Behörden.

Als staatlich akkreditierte Prüfstelle (Nr. 312) erstellen wir technisch nachvollziehbare und rechtssichere Gutachten und begleiten Sie durch das Genehmigungsverfahren.

 

Strahlenschutz-Gutachten & Consulting

Unsere Leistungen im Überblick

Strahlenschutz-Gutachten

(Rechen- und Messgutachten) für Einzelzulassungen in der Medizin und Technik

mehr erfahren

Strahlenschutz-Gutachten (Foto: AdobeStock)

Bauartzulassungen

für strahlentechnische Geräte

mehr erfahren

Projektplanung und Strahlenschutzkonzepte

Medizinphysikalische Leistungen

gemäß Medizinischer Strahlenschutzverordnung

mehr erfahren

Sicherheits- und Störfallanalysen

gemäß AllgStrSchV

mehr erfahren

Strahlenschutz-Schulungen und Unterweisungen

Strahlenschutz-Gutachten für Medizin, Industrie und Forschung - Einzelzulassungen

Für die Aufnahme einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung ist in Österreich eine behördliche Bewilligung erforderlich. Bestandteil dieses Verfahrens ist eine rechen- und messtechnische Überprüfung der Anlage, auch bekannt als Rechen- und Messgutachten.

Rechengutachten (z.B. Gutachten gemäß ÖNORM S 5212)

Wenn bautechnische Maßnahmen erforderlich sind, wird zunächst ein Rechengutachten erstellt. Dabei berechnen wir auf Basis der geplanten Anwendung, der technischen Parameter des Geräts sowie der räumlichen Gegebenheiten, ob zusätzliche Abschirmmaßnahmen notwendig sind.

Dies kann etwa die Auslegung von Wandstärken oder Bleieinlagen betreffen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Dosisgrenzwerte eingehalten werden und keine Gefährdung für angrenzende Bereiche entsteht. Mit diesem Gutachten kann bei der zuständigen Behörde die Errichtungsbewilligung beantragt werden.

Messgutachten (z.B Gutachten gemäß ÖNORM S 5214)

Sind keine baulichen Anpassungen erforderlich oder wurden diese bereits umgesetzt, erfolgt eine messtechnische Überprüfung vor Ort. Dabei erfassen wir die Dosisleistung an allen relevanten Bereichen der Anlage und dokumentieren die Ergebnisse in einem akkreditierten Prüfbericht.

Dieser Bericht dient als Nachweis im Bewilligungsverfahren und bestätigt, dass von der Anlage keine unzulässige Exposition für Personen der Allgemeinbevölkerung oder beruflich exponierte Personen ausgeht.

Bewilligung einer Tätigkeit

Ablauf eines Bewilligungsverfahrens

 

Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach Standort und Anwendungsbereich. In Wien sind – je nach Tätigkeit – die MA 40, die MA 64 oder das zuständige Magistratische Bezirksamt zuständig. Außerhalb Wiens liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.

Voraussetzungen für die Bewilligung sind neben der Zuverlässigkeit des Antragstellers und der Rechtfertigung der Tätigkeit insbesondere die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten sowie der technische Nachweis durch ein entsprechendes Gutachten.

Wir unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, stimmen technische Fragen mit der Behörde ab und begleiten auf Wunsch auch Behördenverhandlungen.

Zuständige Behörden

Für Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich:

  • Wien (medizinisch): MA 40
  • Wien (nichtmedizinisch, nichtgewerblich): MA 64
  • Wien (nichtmedizinisch, gewerblich): zuständiges Magistratisches Bezirksamt
  • Außerhalb Wiens: jeweilige Bezirkshauptmannschaft

Voraussetzungen für eine Bewilligung

Neben der Zuverlässigkeit des Bewilligungswerbers und der Rechtfertigung der Tätigkeit ist die Nennung eines Strahlenschutzbeauftragten erforderlich.

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Rechtfertigung der Tätigkeit
  • Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten

Sehen Sie hierzu

zu den Strahlenschutz-Ausbildungen bei der Seibersdorf Academy

Strahlenschutz-Gutachten

Welches Gutachten brauchen Sie?

Fall 1: Bautechnische Maßnahmen sind erforderlich

Sind bautechnische Schutzmaßnahmen notwendig, ist zunächst ein Strahlenschutz-Rechengutachten erforderlich.

Dabei berechnen wir auf Basis der geplanten Anwendung und der baulichen Gegebenheiten, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Bleiverkleidung von Wänden) notwendig sind, , um den sicheren Umgang mit Ihrer Strahlenanwendung sicherzustellen.

Mit diesem Gutachten kann bei der Behörde die Errichtungsbewilligung beantragt werden.

Fall 2: Keine oder bereits abgeschlossene bautechnische Maßnahmen

In diesem Fall ist ein Strahlenschutz-Messgutachten erforderlich.

Wir messen und dokumentieren die Strahlendosis an allen relevanten Bereichen Ihrer Anlage. Sie erhalten einen akkreditierten Prüfbericht, der gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag von Ihnen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden kann.

Nach positiver Prüfung und gegebenenfalls einer Behördenverhandlung wird der Bewilligungsbescheid ausgestellt und Sie dürfen Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Bauartzulassungen

Bauartzulassungen für strahlentechnische Geräte

Die Bauartzulassung ist ein behördliches Genehmigungsverfahren für eine definierte Gerätebauart oder ein standardisiertes System im Bereich Strahlenschutz. Sie richtet sich primär an Hersteller oder Inverkehrbringer.

Im Gegensatz zu Einzelzulassungen (siehe „Gutachten“) wird bei der Bauartzulassung eine definierte Konstruktion technisch bewertet und behördlich genehmigt. Nach erfolgreicher Zulassung können baugleiche Geräte unter den festgelegten Bedingungen ohne erneute umfassende Einzelprüfung in Verkehr gebracht oder betrieben werden.

Bei der Bauartzulassung wird nicht nur die Dosisleistung gemessen. Der technische Aufbau des Geräts wird vollständig dokumentiert. Dazu wird das Gerät zerlegt, und alle strahlenschutzrelevanten Schichten werden vermessen.

Voraussetzung ist, dass in einem Abstand von 10 cm von jeder berührbaren Oberfläche eine maximale Dosisleistung von 3 Mikrosievert pro Stunde nicht überschritten wird.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung des Gutachtens bzw. Prüfberichts
  • Unterstützung im Bewilligungsverfahren
  • Kommunikation mit dem zuständigen Bundesministerium

Sicherheit und Genehmigungsfähigkeit werden in der Planungsphase entschieden. Durch die frühzeitige Abstimmung mit Behörden und Sachverständigen lassen sich spätere Anpassungen und Verzögerungen vermeiden.

Projektplanung und Strahlenschutzkonzepte

Die Weichen für Sicherheit und Genehmigungsfähigkeit werden bereits in der Planungsphase gestellt. Wir begleiten Neubauten, Umbauten und Modernisierungen von Anfang an und entwickeln ein technisch belastbares Strahlenschutzkonzept.

Dabei berücksichtigen wir die strahlenschutztechnische Auslegung der Anlage ebenso wie Raum- und Abschirmplanung, Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen sowie die Integration in bestehende Sicherheitsstrukturen. Durch diese frühzeitigen Abstimmungen können Sie im Projektverlauf Verzögerungen und Mehrkosten vermeiden. 

Wir unterstützen bei:

  • strahlenschutztechnischer Auslegung von Anlagen
  • Raum- und Abschirmplanung
  • Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen
  • Integration in bestehende Sicherheitskonzepte
  • Abstimmung mit Behörden und Sachverständigen

Ziel ist ein belastbares Strahlenschutzkonzept, das technisch funktioniert und regulatorisch standhält.

Sicherheits- und Störfallanalysen gemäß AllgStrSchV

Ein rechtskonformer Anlagenbetrieb erfordert die systematische Betrachtung möglicher Gefährdungsszenarien. Im Rahmen von Sicherheits- und Störfallanalysen bewerten wir potenzielle Ereignisse, schätzen Risiken ab und entwickeln geeignete Maßnahmen- und Notfallkonzepte.

Wir analysieren potenzielle Gefährdungsszenarien systematisch und nachvollziehbar – für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb.

Unsere Leistungen:

  • Sicherheits- und Störfallanalysen gemäß AllgStrSchV
  • Entwicklung von Notfall- und Maßnahmenkonzepten
  • Sicherheitsbewertungen und Dokumentation
  • Risikoabschätzungen und Analysen

Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und können im Rahmen von Behördenverfahren vorgelegt werden.

Medizinphysikalische Leistungen gemäß Medizinischer Strahlenschutzverordnung

Die Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) definiert verbindliche Anforderungen für radiologische Tätigkeiten mit medizinischer Exposition.

Bei strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen – insbesondere in der interventionellen Radiologie, Nuklearmedizin, Computertomographie und Strahlentherapie – ist die Einbindung von Medizinphysikern verpflichtend.

Medizinphysiker übernehmen gesetzlich klar definierte Aufgaben: 

  • Optimierung des Strahlenschutzes von Patientinnen/Patienten und von anderen einer medizinischen Exposition ausgesetzten Personen, einschließlich der Anwendung und Verwendung diagnostischer Referenzwerte
  • Festlegung und Durchführung der Qualitätssicherung für die radiologischen Geräte
  • Abnahmeprüfungen an radiologischen Geräten
  • Auswahl der radiologischen Geräte hinsichtlich der technischen Spezifikationen
  • Analyse von Ereignissen mit tatsächlicher oder potenzieller unfallbedingter medizinischer Exposition oder unbeabsichtigter Exposition
  • Auswahl der erforderlichen Strahlenmessgeräte

Schulung von anwendenden Fachkräften und an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen hinsichtlich verfahrensspezifischer Aspekte des Strahlenschutzes.

Laut Medizinischer Strahlenschutzverordnung können diese Aufgaben auch im Rahmen eines Vertrags mit externen Fachkräften erbracht werden. – Wir übernehmen gerne diese Aufgaben für Sie!

Unsere Leistungen im Bereich Medizinphysik

Wir unterstützen Einrichtungen unter anderem bei der Optimierung von Aufnahme- und Durchleuchtungsparametern, bei der Ermittlung der Patienten-Dosis, der Dosisabschätzung für Mitarbeitende sowie bei der Entwicklung und praktischen Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Optimierung der Aufnahme- und Durchleuchtungsparameter im Hinblick auf Bildqualität und Patient/innen-Dosis
  • Reduktion von Fehlaufnahmen durch regelmäßige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte
  • Optimierung der Strahlenschutz-Maßnahmen
  • Störfallanalysen
  • Ermittlung der Patient/innen-Dosis
  • Dosisabschätzung für Mitarbeiter/innen
  • Erstellung und praktische Durchführung der Maßnahmen für Ihre Qualitätssicherung
  • Schulung Ihrer Fachkräfte zu Aspekten des verfahrensspezifischen Strahlenschutzes


In unserer Seibersdorf Academy werden Anwendende Fachkräfte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschult:

zu Academy - Anwendende Fachkräfte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Strahlenschutz-Gutachten erforderlich?

Ein Gutachten ist erforderlich, wenn eine neue Anlage geplant wird, bauliche Änderungen vorgenommen werden oder eine Bewilligung für den Betrieb mit ionisierender Strahlung beantragt wird. Es dient als technischer Nachweis im Genehmigungsverfahren.

Wann benötige ich ein Rechengutachten?

Ein Rechengutachten ist notwendig, wenn geprüft werden muss, ob bautechnische Abschirmmaßnahmen erforderlich sind. Es bildet die Grundlage für die Errichtungsbewilligung.

Wann reicht ein Messgutachten aus?

Ein Messgutachten ist ausreichend, wenn keine baulichen Anpassungen notwendig sind oder diese bereits umgesetzt wurden. Es dokumentiert die tatsächliche Dosisleistung der Anlage vor Ort.

Wann ist die Einbindung eines Medizinphysikers verpflichtend?

Bei Hochdosis-Anwendungen wie CT, interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie ist die Einbindung gesetzlich vorgeschrieben.

Können medizinphysikalische Leistungen extern vergeben werden?

Ja. Die Medizinische Strahlenschutzverordnung erlaubt ausdrücklich die Beauftragung externer Fachkräfte im Rahmen eines Vertrags.

ePortal Login

Digitale Service-Plattform zur einfachen und übersichtlichen Dokumentenverwaltung im Strahlenschutz.

Login
Academy Login

Kurs-Buchungsplattform - Kurse online buchen!

Login
Website Login

Geschützter Bereich für autorisierte Nutzer.

Login