Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise nicht mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen aufgrund der folgenden Ausnahmen vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Erfolgskriterium: 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt:
Für einige Bilder, Icons oder grafische Links fehlen sinnvolle Alternativtexte oder Linkbeschreibungen.
Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen:
Auf einigen Seiten sind leere Überschriften-Elemente im Quellcode vorhanden. Diese haben keinen sichtbaren Textinhalt, werden von Screenreadern jedoch vorgelesen. Das führt bei der Nutzung assistiver Technologien zu Verwirrung und beeinträchtigt die Navigation für Menschen mit Sehbehinderung.
Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum):
Einige Texte – beispielsweise Fließtexte, Beschriftungen oder Hinweistexte – weisen einen zu geringen Farbkontrast zum Hintergrund auf. Dadurch sind diese Inhalte für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit schwer oder gar nicht lesbar.
Erfolgskriterium 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast:
Einige Bedienelemente wie Buttons, Formularfelder oder Icons sind farblich zu wenig vom Hintergrund abgehoben. Dadurch sind diese Elemente für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit schwer erkennbar und die Bedienbarkeit der Seite wird eingeschränkt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Geplante Maßnahmen sind:
Barrierefreie Auszeichnung von Icons und Bildern:
Icons, Bilder und andere grafische Bedienelemente werden mit aussagekräftigen, programmatisch erkennbaren Alternativtexten oder Linkbeschreibungen versehen.
Leere Überschriften-Elemente werden entfernt:
Leere Überschriften-Elemente werden im Quellcode identifiziert und entfernt oder mit sinnvollem Textinhalt befüllt. Damit wird sichergestellt, dass Screenreader nur relevante Inhalte vorlesen und die Navigation für Menschen mit Sehbehinderung nicht beeinträchtigt wird.
Kontrastverhältnisse anpassen:
Alle betroffenen Textelemente werden geprüft und die Farbkontraste entsprechend der WCAG-Anforderungen angepasst. Ziel ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text, um eine ausreichende Lesbarkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen.
Die betroffenen Bedienelemente wie Buttons, Formularfelder und Icons werden geprüft und ihre Farbgestaltung so angepasst, dass ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund erreicht wird. Damit wird die visuelle Erkennbarkeit und Bedienbarkeit der Seite für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit verbessert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form automatisierter Überprüfungen und ergänzender geleiteter manueller Prüfungen. Die Erklärung entspricht dem Stand der Prüfergebnisse am 16. Juni 2026.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung der Webseite behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an office(at)s-l.at mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die betroffene Seite oder das Dokument an. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
Seibersdorf Labor GmbH
TECH Campus Seibersdorf
2444 Seibersdorf
Austria
Telefon: +43 50550-2500
Fax: +43 50550-2502
E-Mail: office(at)s-l.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit binnen zwei Monate können Sie sich mittels Beschwerde an die NÖ-Antidiskriminierungsstelle wenden.
Kontakt:
NÖ-Antidiskriminierungsstelle
E-Mail: post.gbb(at)noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-16212
Webseite: Antidiskriminierungsstelle Niederösterreich