Radiation Services & Products

Eichungen & Kalibrierungen von Dosimetern und Strahlungsmessgeräten

Wir sorgen für die gesetzliche Eichung und die akkreditierte Kalibrierung Ihrer Dosimeter und Dosisleistungsmessgeräte – damit Sie sich auf Ihre Strahlungsmessgeräte verlassen können.

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  Seibersdorf Labor GmbH
  Delivery-CK
  Dosimetrielabor / Eichstelle
  TECH Campus Seibersdorf
  2444 Seibersdorf

Eichtermine und Termine für den Geräteeingang

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dosimeter zu untenstehenden Eichterminen eichen zu lassen (Röntgentherapie Weichstrahl und Hartstrahl nur in ET3 und ET5).

ETEinsendeschlussRücksendung
2026  
ET 1Di, 27. Jänner 2026ca. 5 Wochen nach Einsendeschluss
ET 2Di, 24. März 2026ca. 5 Wochen nach Einsendeschluss
ET 3Di, 26. Mai 2026ca. 5 Wochen nach Einsendeschluss
ET 4Di, 25. August 2026ca. 5 Wochen nach Einsendschluss
ET 5Di, 27. Oktober 2026ca. 5 Wochen nach Einsendschluss

Preisliste

Bitte beachten Sie unsere aktuelle Preisliste!

Im Preis für die Eichung sind folgende Leistungen enthalten:

  • Eichfähigkeitsprüfung und eichtechnische Prüfung
  • Stempelung und Sicherung des Dosimeters und eventueller Sonden
  • Eichschein pro geeichtem Gerät bzw. geeichter Anzeigegerät-Sonden-Kombination
  • Erinnerungsplakette "Nächste Eichung"

Preisliste

Bitte beachten Sie die Anmerkungen am Ende der Preisliste!

Leistungen

Eichungen, Standardkalibrierungen und spezielle Kalibrierungen

Ermächtigte Eichstelle

Als österreichische Eichstelle Nummer 554 sind wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen BEV ermächtigt, die Eichung von zugelassenen Dosimetern (OE-Zulassungskennzeichnung) und Medizinprodukten nach Maß- und Eichgesetz durchzuführen:

  • Strahlenschutzdosimeter (ausgenommen ortsfeste Messanlagen)
  • Diagnostikdosimeter, Dosimeter zur Abnahme- und Konstanzprüfung
  • Therapiedosimeter

Akkreditierte Kalibrierstelle

Als international anerkannte ISO/IEC 17025 Kalibrierstelle sind wir von Akkreditierung Austria als Kalibrierlaboratorium Nummer 612 akkreditiert. Wir führen Standardkalibrierungen in Kombination mit der Eichung und spezielle Kalibrierungen auf Kundenwunsch für folgende Dosimeter Anwendungen und Photonen-Energiebereiche durch:

  • Strahlenschutz Cs-137, Co-60 Gamma 662 keV, 1250 keV
  • Strahlenschutz Röntgen 25 – 300 kV
  • Röntgendiagnostik und CT 25 – 150 kV
  • Mammografie 25 – 50 kV
  • Therapie Co-60 Gamma 1250 keV
  • Röntgen-Hartstrahltherapie 50 – 250 kV
  • Röntgen-Weichstrahltherapie 25 – 50 kV

Strahlenschutzdosimeter

Strahlenschutzdosimeter sind elektronische Personendosimeter und tragbare Ortsdosisleistungsmessgeräte. Die Messgrößen (Messbereiche, Nenngebrauchsbereiche etc.) sind in der BEV Zulassung bzw. in der Hersteller Gebrauchsanweisung festgelegt:

  • Umgebungs- und Richtungs-Äquivalentdosis H*(10), H’(0,07) in Sievert
  • Personendosis Hp(10), Hp(3) und Hp(0,07) in Sievert
  • Photonen-Äquivalentdosis Hx in Sievert
  • Luftkerma Ka in Gray

Diagnostikdosimeter

Diagnostikdosimeter und Dosimeter zur Abnahme- und Konstanzprüfung werden in der medizinischen Röntgendiagnostik und in der Mammografie und Computertomografie zur Qualitätssicherung eingesetzt. Die Messgrößen sind je nach Anwendung:

  • Luftkerma Ka in Gray
  • Luftkerma-Längenprodukt PL in Gray cm

Therapiedosimeter

Therapiedosimeter werden als Medizinprodukt (mit CE-Konformitätskennzeichnung) in der medizinischen Strahlentherapie eingesetzt. Sie bestehen aus der Kombination Anzeigegerät/Elektrometer und Ionisationskammer nach IEC 60731 für die Messgrößen: 

  • Wasser-Energiedosis in Wasser Dw in Gray
  • Luftkerma in Luft Ka in Gray

FAQ's Eich- und Kalibrierstelle

Jedes Dosimeter, das im eichpflichtigen Verkehr verwendet oder bereitgehalten wird, muss alle 2 Jahre geeicht werden. Der Eichstempel zeigt die letzten drei Stellen des Jahres, in dem die Eichung durchgeführt wurde. Der Ablauf der Nacheichfrist ist im Eichschein angeführt. Zusätzlich wird eine Informationsplakette mit der Jahreszahl für die nächste Eichung am Dosimeter angebracht.

Es wird empfohlen, während des Jahres jedoch spätestens im Oktober den Antrag zur Eichung zu stellen. Bei einer Anmeldung im November oder Dezember können wir die Eichung erst im Folgejahr durchführen, Ihr Messgerät wäre bis dahin ungeeicht. 

Jede Eichstelle legt die Preise kaufmännisch fest. Die Eichgebührenverordnung gilt nur für die Eichbehörde (BEV). Das BEV führt keine Eichungen von Dosimetern durch.  Das BEV führt aber Eichungen von Aktivitätsmessgeräten durch (Informationen dazu erhalten Sie beim BEV Kundenservice).

In diesem Fall kann die Eichung nicht durchgeführt werden. Eine deutliche Kennzeichnung und Zurückweisung von der Eichung erfolgt. Das Messgerät darf bis zum Ablauf der laufenden Nacheichfrist verwendet werden, wenn die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten werden. Auch für eine nicht erfolgreiche Eichung fallen Kosten an, diese entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Das Dosimeter ist offensichtlich beschädigt oder defekt; Typenschild oder Zulassungsbezeichnungen sind nicht vorhanden, unleserlich oder nicht korrekt; Seriennummer, Software Version, Geräteaufschriften etc. entsprechen nicht den Voraussetzungen der Bauartzulassung; die Gebrauchsanweisung und notwendige Zubehörteile wurden nicht beigelegt.

Als ermächtigte Eichstelle stellen wir für jede erfolgreiche Eichung einen Eichschein aus. Dieser ist einerseits eine Bestätigung der durchgeführten Eichung als auch ein international anerkanntes Prüfzertifikat für die messtechnische Rückführung von Messgeräten im Rahmen von Qualitätsnormen. Für zurückgewiesene Dosimeter stellen wir auf Wunsch ein entsprechend des Informationsblatt aus, das den Grund der Rückweisung erläutert.

Auf den Dosimetern werden folgende Zeichen angebracht: Eichstempel, Sicherungsstempel, eventuell eine Protokollzahl und ein Aufkleber mit dem Hinweis auf die nächste Eichung. Durch das Entfernen oder die Manipulation an Eichstempel, Sicherungsstempel oder Protokollzahl erlischt die Eichung für das Gerät und es darf nicht mehr im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden. Aus diesem Grund sie die Stempel so ausgeführt, daß sie sich beim Ablösen zerstören.

  • Eichstempel: weiß mit einem schwarzem Adler und der Nummer der Eichstelle (554) sowie die letzten drei Stellen des Jahres, in dem die Eichung durchgeführt wurde (z.B. 006 für 2006). Das Gerät muß spätestens am 31. Dezember des übernächsten Jahres erneut geeicht werden (in diesem Beispiel im Jahr 2008).
     
  • Sicherungsstempel: weiß mit schwarzem Adler und der Nummer der Eichstelle (554), allerdings ohne Jahreszahl. Durch den Sicherungsstempel, der an Gehäusefugen, über Schrauben oder vergleichbaren Stellen angebracht ist, wird sichergestellt, daß nachvollziehbar ist, ob das Meßgerät geöffnet und/oder manipuliert wurde. Bei manchen Geräten werden statt dessen oder zusätzlich Plomben verwendet, die ebenfalls einen Adler und die Nummer der Eichstelle (554) tragen.
     
  • Protokollzahl (nur bei mehrteiligen Geräten): Bei mehrteiligen Geräten, die z.B. mit einer Sonde ausgestattet sind, gilt die Eichung nur für genau die geeichte Kombination aus Anzeigegerät und Sonde. Ein Anzeigegerät kann allerdings mit mehreren Sonden geeicht werden. Um erkennen zu können, welche Sonde mit welchem Anzeigegerät geeicht wurde, wird der Eichstempel nur auf dem Anzeigegerät angebracht und zusätzlich das Anzeigegerät und die mitgeeichten Sonden mit einem Aufkleber mit einer laufenden Zahl (der Protokollzahl) gekennzeichnet.
     
  • „Nächste Eichung …“: dieser Aufkleber dient zur Information und Erinnerung, in welchem Jahr die nächste Eichung des Gerätes fällig ist. Die Farbgebung des Aufklebers ändert sich jedes Jahr, sodaß leicht feststellbar ist, welche Dosimeter im laufenden Jahr noch geeicht werden müssen.

Kontaktieren Sie uns bitte (siehe Rubrik „Kontakt“), wir helfen Ihnen gerne! Auch das BEV (www.metrologie.at) steht als Ansprechpartner weiterhin zur Verfügung.

Eichung oder Kalibrierung anfragen

Sie benötigen eine Eichung bzw. Kalibrierung für Dosimeter oder Strahlungsmessgeräte?

Unser Eich- und Kalibrierlabor unterstützt Sie gerne.

Kontakt Dosimetrielabor / Eich- und Kalibrierstelle

T: 050550-5000
E: dosimetrielabor(at)s-l.at

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