Auf den Dosimetern werden folgende Zeichen angebracht: Eichstempel, Sicherungsstempel, eventuell eine Protokollzahl und ein Aufkleber mit dem Hinweis auf die nächste Eichung. Durch das Entfernen oder die Manipulation an Eichstempel, Sicherungsstempel oder Protokollzahl erlischt die Eichung für das Gerät und es darf nicht mehr im eichpflichtigen Verkehr verwendet werden. Aus diesem Grund sie die Stempel so ausgeführt, daß sie sich beim Ablösen zerstören.
- Eichstempel: weiß mit einem schwarzem Adler und der Nummer der Eichstelle (554) sowie die letzten drei Stellen des Jahres, in dem die Eichung durchgeführt wurde (z.B. 006 für 2006). Das Gerät muß spätestens am 31. Dezember des übernächsten Jahres erneut geeicht werden (in diesem Beispiel im Jahr 2008).
- Sicherungsstempel: weiß mit schwarzem Adler und der Nummer der Eichstelle (554), allerdings ohne Jahreszahl. Durch den Sicherungsstempel, der an Gehäusefugen, über Schrauben oder vergleichbaren Stellen angebracht ist, wird sichergestellt, daß nachvollziehbar ist, ob das Meßgerät geöffnet und/oder manipuliert wurde. Bei manchen Geräten werden statt dessen oder zusätzlich Plomben verwendet, die ebenfalls einen Adler und die Nummer der Eichstelle (554) tragen.
- Protokollzahl (nur bei mehrteiligen Geräten): Bei mehrteiligen Geräten, die z.B. mit einer Sonde ausgestattet sind, gilt die Eichung nur für genau die geeichte Kombination aus Anzeigegerät und Sonde. Ein Anzeigegerät kann allerdings mit mehreren Sonden geeicht werden. Um erkennen zu können, welche Sonde mit welchem Anzeigegerät geeicht wurde, wird der Eichstempel nur auf dem Anzeigegerät angebracht und zusätzlich das Anzeigegerät und die mitgeeichten Sonden mit einem Aufkleber mit einer laufenden Zahl (der Protokollzahl) gekennzeichnet.
- „Nächste Eichung …“: dieser Aufkleber dient zur Information und Erinnerung, in welchem Jahr die nächste Eichung des Gerätes fällig ist. Die Farbgebung des Aufklebers ändert sich jedes Jahr, sodaß leicht feststellbar ist, welche Dosimeter im laufenden Jahr noch geeicht werden müssen.