TVO - Trinkwasserverordnung
Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch
In der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung), BGBL. II Nr. 304/2001 ist die Radioaktivitätsanalyse als Indikatorparameter aufgeführt.
Es werden Werte für die Tritiumkonzentration (Bq/l) sowie die Gesamtrichtdosis (mSv/Jahr) verlangt. Die Bestimmung der Tritiumaktivität wird mittels Flüssigszintillationszähler durchgeführt, die der Gesamtrichtdosis gemäß ÖNorm S5251 und mittels gammaspektrometrischen Verfahrens.
Die im österreichischen Lebensmittelbuch (IV.Auflage Codexkapitel B1 - Trinkwasser) zusätzlich angeführten Nuklide Polonium-210 sowie Blei-210 können ebenfalls bestimmt werden.