Wen betrifft die Richtlinie 2013/35/EU?
Die EU-Richtlinie 2013/35/EU betrifft alle Arbeitgeber. Sie erlegt dem Arbeitgeber unter anderem die Pflicht auf, alle Arbeitsplätze hinsichtlich der Exposition der Arbeitnehmer gegenüber elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz zu bewerten und damit verbundene Risiken zu vermeiden bzw. zu verringern.
Weiters wird der Arbeitgeber verpflichtet alle Arbeitnehmer, die einer Gefährdung durch elektromagnetische Felder bei der Arbeit ausgesetzt sind, über das Ergebnis der Risikobewertung und weiterer damit verbundener Details zu informieren.