Wie sieht die praktische Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU aus?
Die in der Arbeitnehmerschutzrichtline definierten Pflichten für den Arbeitgeber mögen auf den ersten Blick aus Arbeitgebersicht als mit besorgniserregendem Aufwand verbunden erscheinen. Aus praktischer Sicht ist dies jedoch zu relativieren, da in der Regel an der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitsplätze aus physikalischer Sicht von Vornherein nur elektromagnetische Immissionen deutlich unterhalb der einzuhaltenden Limits zu erwarten sind.
Beispielsweise können Geräte und Maschinen, die auch für die Allgemeinbevölkerung zugänglich sind (z.B. innerhalb der EU in Bau- bzw. Fachmärkten frei erwerbbare Werkzeuge) a priori als konform zu den Schutzzielen der Richtline angesehen werden, da von solchen Geräten formal angenommen werden kann, dass sie konform zu den wesentlich strengeren Schutzzielen bezüglich Exposition in elektromagnetischen Feldern anderer Richtlinien sind.
Konkrete Hinweise für praktische Vorgehensweisen sind in einigen nicht verbindlichen Leitfäden zur Richtlinie 2013/35/EU beschrieben:
- Allgemeiner Leitfaden (Volume 1)
- Bewertungsbeispiele (Volume 2)
- Kurzversion für Klein- und Mittelbetriebe