Voraussetzungen

Seibersdorf Academy

Voraussetzungen für Strahlenschutzbeauftragte in der Medizin

⇒ erforderliche Ausbildungsabschlüsse für Strahlenschutzbeauftragte in der Medizin

Für die Tätigkeit des Strahlenschutzbeauftragen sind neben der erfolgreichen Absolvierung der entsprechenden Strahlenschutzausbildung folgende erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse erforderlich (gem. § 79 AllgStrSchV):

 

Strahlenschutzbeauftragte, die im Rahmen von medizinischen Expositionen oder in der Veterinärmedizin tätig sind, müssen erfolgreich abgeschlossen haben:

a) eine Universitätsausbildung human-, zahn- oder veterinärmedizinischer Richtung oder

b) eine Ausbildung einschlägiger naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung an einer Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule oder

c) eine Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl.Nr. 460/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2005, Strahlenschutzbeauftragte, die über die erforderlichen Ausbildungen für medizinische Expositionen verfügen, dürfen auch als Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin tätig werden.