Gesetzliche Vorgaben für Luftfahrzeugbetreiber
Die gesetzlichen Verpflichtungen der Luftfahrzeugbetreiber sind in der Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal, BGBl. II Nr. 235/2006, beschrieben:
- Eine Abschätzung der zu erwartenden Strahlungsdosis ist durchzuführen.
- Bei einer möglichen Exposition von mehr als 1 Millisievert pro Jahr hat eine ständige Dosisbestimmung zu erfolgen.
- Die Dosiswerte sind dem Zentralen Dosisregister im Lebensministerium (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - BMLFUW) durch eine akkreditierte Prüfstelle bekanntzugeben.