Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Human- und Zahnmedizin
Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 79 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):
Grundausbildung (GM)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten für medizinische Expositionen (Röntgeneinrichtungen / Nuklearmedizin / Strahlentherapie) gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Grundausbildung
Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik (DM)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik
Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OM)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Nuklearmedizin - hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe
Spezielle Ausbildung Strahlentherapie (TH)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich therapeutischer Verfahren mit ionisierender Strahlung, ausgenommen jener von offenen radioaktiven Stoffen, gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79 und Anlage 18.
Hinweis: Bei therapeutischer Anwendung offener radioaktiver Stoffe ist der Kurs OM zu absolvieren!
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung Strahlentherapie
Fortbildung im Strahlenschutz
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):
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Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (M4)
Verpflichtend für: Tätigkeiten, die sich auf Ordination einer/eines niedergelassenen Ärztin/Arztes oder Zahnärztin/Zahnarztes beschränken.
>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden
Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden (M8)
Verpflichtend für: alle sonstigen Tätigkeiten in der Human- oder Zahnmedizin
>> Kursdetails: Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden
Kursort: unterschiedliche Kursorte in Österreich