Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Technik & Industrie
Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbauftragte gemäß § 42 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):
Grundausbildung (GT)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten bzw. zur weiteren mit dem Strahlenschutz betrauten Person hinsichtlich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.
>> Kursdetails: Grundausbildung
>> Basic RPO Course in English
Grundausbildung (GTL)
Grundausbildung für Lehrpersonal zum/r Strahlenschutzbeauftragten bzw. zur weiteren mit dem Strahlenschutz betrauten Person hinsichtlich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen oder des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.
>> Kursdetails: Grundausbildung Lehrpersonal
Spezielle Ausbildung für den Betrieb von Strahleneinrichtungen (z.B. Industrieröntgenanlagen) und der Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen (UI)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte bzw. für weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen hinsichtlich des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nichtmedizinischen Zwecken (Industrieröntgenanlagen) und der Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung - Umschlossene Stoffe
>> RPO Course in English - Sealed sources and industrial X-ray devices
Spezielle Ausbildung für Lehrpersonal für den Betrieb von Strahleneinrichtungen (z.B. Industrieröntgenanlagen) und der Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen (UIL)
Spezielle Ausbildung für Lehrpersonal zum/r Strahlenschutzbeauftragte bzw. für weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen hinsichtlich des Betriebes von Strahleneinrichtungen zu nichtmedizinischen Zwecken (Industrieröntgenanlagen) und der Anwendung von umschlossenen radioaktiven Stoffen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung f. Lehrpersonal - Umschlossene Stoffe
Spezielle Ausbildung für die Anwendung offener radioaktiver Stoffe (OT)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte bzw. für weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen hinsichtlich der Anwendung offener radioaktiver Stoffe zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42 und Anlage 8.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung - Offene radioaktive Stoffe
Ergänzende Ausbildung für den Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen (HR)
Ergänzende Ausbildung für den Umgang mit hoch radioaktiven Strahlenquellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42, Anlage 8.
>> Kursdetails Ergänzende Ausbildung - Hochradioaktive Strahlenquellen
>> RPO Course in English - High Activity Sealed Radioactive Sources for Industry and Technics
Fortbildung im Strahlenschutz
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte und Strahlenschutzwahrnehmende (in Klammer die Kursbezeichnung):
Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (T4)
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen in der Dauer von 4 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42.
Verpflichtend für: Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, Füllstandsanzeiger, Feuerwarngeräte, Geräte zur Ableitung statischer Energie oder Ähnliches.
>> Kursdetails Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden
Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden (T8)
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit dem Strahlenschutz betraute Personen in der Dauer von 8 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 42.
Verpflichtend für: alle sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen.
>> Kursdetails Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden
Kursort: unterschiedliche Kursorte in Österreich
Qualität
Die Seibersdorf Academy ist eine behördlich anerkannte Ausbildungsstelle gem. AllgStrSchV §43a für die Ausbildung zur/m Strahlenschutzbeauftragte/n.
Kursinhalte entsprechen dem österreichischem Strahlenschutzrecht, den einschlägigen EU-Richtlinien und internationalen Empfehlungen zum Strahlenschutz
Training
Österreichweit einzigartige Übungsmöglichkeiten (Röntgenanlage, C-Labor, Einrichtungen zur Werkstoffprüfung)