Strahlenschutzmessungen

Ionisierende Strahlung und Radioaktivität

Aktivitätsmessungen von Lebensmittel, Baustoffe, Umweltproben, Abwässer, Klärschlamm und Abluft


In der akkreditierten Prüfstelle für ionisierende Strahlung und Strahlenschutz werden Proben hinsichlich ihres Gehaltes an Radioaktivät analysiert - die Proben stammen dabei aus allen Bereichen des täglichen Lebens von Umweltmedien bis zu Konsumgütern und Abfällen, aber auch aus dem gewerblichen Umgang und industrieller Produktion.

Passend für die Art der nachzuweisenden Strahlung und des untersuchten Mediums stehen in den Messräumen zahlreiche Analysengeräte zur Verfügung:

  • Stationäre Gammaspektrometer mit hochauflösenden Reinstgermaniumdetektoren
  • Flüssigszintillations-Messgeräte für Messungen von Alpha- und Betastrahlern sowie Auger Elektronen
  • Messplätze zur Bestimmung der Gesamtalpha- und der Gesamtbeta-Aktivität
  • Messkammern mit Oberflächensperrschicht Detektoren für die Alphaspektrometrie
     

Mit qualitätsgesicherten Messverfahren erzielen wir präzise Ergebnisse. Damit stellen wir für unsere Kunden die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Grenzwerte sicher.

 

Umwelt- und Lebensmittelkontrolle

Die Messergebnisse dienen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Grenzwerte beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und in Konsumgütern somit der Gesundheitsvorsorge und Lebensmittelsicherheit.

 

Trinkwasser

In der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung), BGBL. II Nr. 304/2001 ist die Radioaktivitätsanalyse als Indikatorparameter aufgeführt. Die Bestimmung der Gesamtrichtdosis erfolgt gemäß ÖNorm S5251.

 

Baustoffe

Die Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 §123 Abs. fordert die Einhaltung eines Referenzwertes von 1mSv pro Jahr für die externe Exposition in Aufenthaltsräumen durch Gammastrahlung aus Bauprodukten. 

Die Bestimmung des Radioaktivitätsgehaltes in Baustoffen erfolgt nach ONR CEN/TS 17216. Die Bewertung des Aktivitätskonzentrationsindex nach OIB-Richtlinie 3 bzw. Richtlinie 2013/59/Euratom.
 


Anschrift

Seibersdorf Labor GmbH
Radionuklidlabor
2444 Seibersdorf