Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Fortbildung in der Technik & Industrie
Die verpflichtende Strahlenschutzausbildung für Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 80 AllgStrSchV setzt sich stets aus der Grundausbildung und einer Speziellen Ausbildung zusammen (in Klammer die Kursbezeichnung):
>> Voraussetzungen für Strahlenschutzbeauftragte
Grundausbildung (GT)
Grundausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren und radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18. Die erfolgreich absolvierte Grundausbildung ist Voraussetzung für den Besuch einer Speziellen Ausbildung.
>> Kursdetails: Grundausbildung
>> Basic RPO Course in English
Spezielle Ausbildung hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen (UI)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit Strahlengeneratoren (z.B. Industrieröntgenanlagen) und umschlossenen radioaktiven Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung - Umschlossene Stoffe
>> RPO Course in English - Sealed sources and industrial X-ray devices
Spezielle Ausbildung für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen (OT)
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte hinsichtlich Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80 und Anlage 18.
>> Kursdetails: Spezielle Ausbildung - Offene radioaktive Stoffe
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen (HR)
Ergänzende Ausbildung für Tätigkeiten mit hoch radioaktiven umschlossenen Quellen zu nichtmedizinischen Zwecken gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 80, Anlage 18.
>> Kursdetails Ergänzende Ausbildung - Hochradioaktive Strahlenquellen
>> RPO Course in English - High Activity Sealed Radioactive Sources for Industry and Technics
Fortbildung im Strahlenschutz
Verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen (Auffrischung) alle 5 Jahre für Strahlenschutzbeauftragte (in Klammer die Kursbezeichnung):
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Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden (T4)
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte in der Dauer von 4 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.
Dies betrifft zumindest: Tätigkeiten mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht, Füllstandsanzeiger, tragbare Röntgenfluoreszenzanalysegeräte oder mit Strahlenquellen mit vergleichbarem Risiko.
>> Kursdetails Fortbildungsveranstaltung 4 Stunden
Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden (T8)
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte in der Dauer von 8 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.
Dies betrifft: alle sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen.
>> Kursdetails Fortbildungsveranstaltung 8 Stunden
Kursort: unterschiedliche Kursorte in Österreich
Qualität
Die Seibersdorf Academy ist eine behördlich anerkannte Ausbildungsstelle gem. StrSchG §126 für die Ausbildung zur/m Strahlenschutzbeauftragte/n.
Kursinhalte entsprechen dem österreichischem Strahlenschutzrecht, den einschlägigen EU-Richtlinien und internationalen Empfehlungen zum Strahlenschutz.
Training
Österreichweit einzigartige Übungsmöglichkeiten (u.a. diverse Röntgeneinrichtungen, umschlossene und offene radioaktive Stoffe, Labors mit Arbeitsplätzen der Type C, Füllstandsmesseinrichtungen, Röntgenfluoreszensanalysator, Einrichtungen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung)