SEIBERSDORF LABORATORIES

Strahlenschutzgutachten

Strahlenschutzgutachten von Anlagen und Räumen

Gutachten für die Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz

  • Strahlenschutz-Gutachten für technische und medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung in Form von Röntgeneinrichtungen, offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen oder Beschleunigern zur Erlangung von Errichtungs- und/oder Betriebsbewilligungen sowie Umgangsbewilligungen. (z.B.: nach ÖNORM 5212 bwz. 5214)
  • Strahlenschutz-Gutachten zur Ermittlung der Patientendosis (z.B.: nach ÖNORM 5234-10)
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