Lasersicherheitsnorm IEC 60825-1
Im Jahr 2001 erfolgte eine wesentliche Erweiterung der internationalen Lasersicherheitsnorm IEC 60825-1. Die Norm schrieb einerseits technische Sicherheitsmaßnahmen am Gerät vor, und richtete sich damit an die Hersteller, andererseits waren in der Norm auch Empfehlungen enthalten, die vom Anwender berücksichtigt werden sollten.
Die wichtigsten Neuheiten betrafen die Einführung von dreier neuer Sicherheits-Klassen, verbesserter Messgeometrie und aktualisierten Grenzwerten. Durch diese Änderungen soll die Gefährdung durch komplexe Quellen wie Linienlaser und scannende Laserstrahlen möglichst genau widergespiegelt und das Umsetzen gezielter Schutzmaßnahmen erleichtert werden. So wird z.B. eine beträchtliche Anzahl von Laserprodukten, die bisher "überkritisch" als Klasse 3B klassifiziert waren, in niedrigere Klassen z.B. 2M eingestuft.
Zusammenfassung der Lasersicherheitsklassen:
Die bislang letzte - und zur Zeit gültige - Version der IEC 60825-1 wurde 2007 veröffentlicht. Neben einigen Anpassungen bei den Grenzwerten wurde einerseits die Klassifizierung von LEDs herausgenommen (LEDs werden seitdem nach der Lampensicherheitsnorm IEC 62471 behandelt), andererseits wurden die Messgeometrien abermals abgeändert. Waren früher fixe Messabstände vorgegeben, so muss nun z.B. für ausgedehnte Quellen der worst-case Messabstand erst gefunden werden.
Es wurde berücksichtigt, dass die "scheinbare Quelle" für ein bestimmtes Produkt nicht fix ist, sondern sowohl der Ort der scheinbaren Quelle, wie auch die Ausdehnung der scheinbaren Quelle vom Ort abhängt, wo man dies bestimmt. Es ergibt sich daraus, dass die "worst case position" nicht immer 10 cm von der Strahltaillie entfernt ist, und dass die Strahltaillie auch nicht immer die scheinbare Quelle darstellt. ("The Apparent Source" - A Multiple Misnomer, by Karl Schulmeister, ILSC March 2005, p. 91-98) Dies wurde in IEC 60825-1 Ed 2.0 berücksichtigt, indem die Klassifizierung für Produkte, die als ausgedehnte Quelle (C6>1) klassifziert werden, an der "most restrictive position" durchgeführt werden muss. Auch das Verfahren, wie man für unregelmäßige Laserprofile den thermisch effektiven Durchmesser (oder die Winkelausdehnung) α bestimmt, wurde in der neuen Ausgabe der Norm festgelegt.
Klasse | Potentielle Gefahren/Bedeutung | Beispiel für maximale Ausgangsleistung für sichtbaren Bereich *) |
Klasse 1 | Augensicher - auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, auch bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern | 40 µW im blauen Spektralbereich, 400 µW im roten Spektralbereich |
Gekapselte Laser höherer Leistung. Durch die vollkommene Einhausung wird ein Austritt von Strahlung verhindert. | kein Strahlungsaustritt, auch nicht im Einfehlerfall | |
Klasse 1M | Augensicher für das freie Auge, auch bei längerer (absichtlicher) Bestrahlung, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern | wie Klasse 1, aber andere Messvorschrift |
Klasse 2 | Sichtbare Laser, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung, auch bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern | 1 mW |
Klasse 2M | Sichtbare Laser, augensicher bei kurzzeitiger Bestrahlung für das freie Auge, möglicher Augenschaden bei Bestrahlung während der Verwendung von Lupen oder Ferngläsern | wie Klasse 2, aber andere Messvorschrift |
Klasse 3R | Praktisch keine Gefahr für Augenschaden bei kurzzeitiger unabsichtlicher Bestrahlung. Gefahr bei unsachgemäßer Verwendung durch nicht eingewiesenes Personal | 5 mW im Sichtbaren, |
Klasse 3B | Gefahr für Augenschaden durch den direkten Strahl und spiegelnde Reflexionen innerhalb des Gefahrenbereiches. Möglichkeit für geringfügige Hautverletzung bei Leistungen nahe der Obergrenze | 500 mW |
Klasse 4 | Gefahr für Augenschäden durch direkten und diffus reflektierten Strahl innerhalb des jeweiligen Gefahrenbereiches, Gefahr für Hautschaden, Brandgefahr | nach oben hin offen |
*) Mit der Annahme: minimaler Durchmesser auf der Netzhaut, d.h. kleine Quelle. Zusätzliche Grenzwerte für gepulste Quellen.
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