SEIBERSDORF LABORATORIES

Anwendung in der Humanmedizin

Bei der Anwendung ionisierender Strahlung für humanmedizinische Zwecke, ist eine Strahlenschutzausbildung gemäß §41 Allgemeiner Strahlenschutzverordnung zu absolvieren. In Klammern finden Sie jeweils unsere Kursbezeichnung.

Hinweis:
Bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe zu therapeutischen Zwecken ist Kurstyp OM zu absolvieren.

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen müssen regelmäßig (längstens alle 5 Jahre) Fortbildungsveranstaltungen besuchen.

Für Personen, die Abnahme-, Teilabnahme- bzw. Konstanzprüfungen an Röntgendiagnostikeinrichtungen durchführen wollen, bieten wir einen Workshop an, in dem die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Normen vorgestellt werden und die Qualitätssicherungsmaßnahmen an Röntgendiagnostikeinrichtungen praktisch geübt werden.

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